!!!WICHTIG!!!

Privatpersonen können innerhalb des Jahres aufgrund der Ausnahmegenehmigung gem. §24 (1)  1. SprengV Silvesterfeuerwerk abbrennen und mit dieser auch bei uns im Shop kaufen. Diese wird bei dem für Euch zuständigen Ordnungsamt (Ort des Abbrennens entscheidend) beantragt, mind. 14 Tage, besser 4 Wochen vorher.

§7, §27 und §20 Erlaubnis- bzw. Befähigungsscheininhaber können unsere Produkte ganzjährig erwerben, speziell unter Beachtung der §§22 (ggf. Weiterverkauf) und 23 (2) 1. SprengV (ggf. Verwendung innerhalb des Jahres).

Wir helfen Euch gerne bei der Beantragung der entsprechenden Ausnahmegenehmigung und beantworten noch offene Fragen!

Schreibt oder ruft uns einfach an!

Euer Team Feuerwerke Schwerin