!!!WICHTIG!!!

Privatpersonen können innerhalb des Jahres aufgrund der Ausnahmegenehmigung gem. §24 (1)  1. SprengV Silvesterfeuerwerk abbrennen und mit dieser auch bei uns im Shop kaufen. Diese wird bei dem für Euch zuständigen Ordnungsamt (Ort des Abbrennens entscheidend) beantragt, mind. 14 Tage, besser 4 Wochen vorher.

§7, §27 und §20 Erlaubnis- bzw. Befähigungsscheininhaber können unsere Produkte ganzjährig erwerben, speziell unter Beachtung der §§22 (ggf. Weiterverkauf) und 23 (2) 1. SprengV (ggf. Verwendung innerhalb des Jahres).

Wir helfen Euch gerne bei der Beantragung der entsprechenden Ausnahmegenehmigung und beantworten noch offene Fragen!

Schreibt oder ruft uns einfach an!

Euer Team Feuerwerke Schwerin

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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INFO! Start Verkauf an Scheininhaber/Gewerbetreibende

Sa. 02.12.2023    Start 16 Uhr

Speisen und Getränke, große Vorführung

DAS BEZAHLSYSTEM DES ONLINE-SHOPS IST BIS MO. 04.12. AUFGRUND DES VOR-ORT-VERKAUFS DEAKTIVIERT!!! 

DIE WARENKORB-FUNKTION BLEIBT ERHALTEN!!!

Danach wöchentlich Freitag und Samstag 16-18 Uhr geöffnet

Anfahrt: Auf das Gelände der ehem. Kaserne fahren, durch die Schranke, erste große Kreuzung links und bis zum Ende durch

Google Maps-Link

Euer Team Feuerwerke Schwerin

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